Nach dreijähriger Übergangsfrist ist am 13. Dezember 2014 die Lebensmittelinformations-Verordnung in Kraft getreten. Damit gelten erstmals europaweit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Für Verbraucher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Informationsmaterial bereitgestellt.