vzbv klagt erfolgreich: Pilze aus China und Chile dürfen nicht den Eindruck regionaler Herkunft erwecken
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Aufmachung einer Verpackung für eine Pilzmischung untersagt. Der vzbv hatte beanstandet, dass der Firmenname irreführend sei. Auf der Vorderseite wurde dreimal der Begriff „Bayer. Pilze & Waldfrüchte“ verwendet. Tatsächlich stammten die Pilze jedoch aus China und Chile. |