Der Tourismus-Verband Baden-Württemberg e.V. fordert Änderungen bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes. Vor allem die Dokumentationspflichten und die starren Arbeitszeitregelungen wirkten sich bereits negativ auf den Tourismus im Land aus. So hätten Gastwirte die Öffnungszeiten ihrer Restaurants reduziert, das Serviceangebot eingeschränkt und zusätzliche Ruhetage eingeführt.
Am Mindestlohn selber von 8,50 Euro will der Tourismus-Verband nicht rütteln. Anstoß nimmt er an der Arbeitszeit-Aufzeichnungspflicht, von der sogar mitarbeitende Ehepartner und Familienmitglieder betroffen sind. Weniger Bürokratie und mehr Augenmaß – das müsse beim Mindestlohngesetz die Leitlinie sein. Von der Aufzeichnungspflicht ausgenommen werden müssten daher auch geringfügig Beschäftigte. Die baden-württembergische Hotellerie und Gastronomie ist von vielen kleinen und familiengeführten Betrieben geprägt.
Ferner fordert der Tourismus-Verband eine Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit. Die derzeitige Zehn-Stunden-Grenze reiche in manchen Fällen nicht aus und entspreche auch nicht der Lebenswirklichkeit in der Gastronomie mit ihren bekannten Auslastungsschwankungen. Auch hier könne, im Einvernehmen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne Not eine flexiblere Lösung gefunden werden.
Gerade im Genießerland Baden-Württemberg dürfe die Qualität in Küche und Service nicht beeinträchtigt werden, warnt der Tourismus-Verband. Wer das Sterben der Dorfgasthäuser beklage, müsse der Bürokratie Einhalt gebieten und lebensfremden Arbeitszeitregelungen eine Absage erteilen.
Dem baden-württembergischen Tourismus-Verband gehören Vertreter der regionalen Tourismusorganisationen sowie der Interessenverbände DEHOGA, Heilbäderverband und IHK an. |