Prolix-Gastrotipps - Freiburg
Donnerstag, 28. März 2024
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Stadt Freiburg macht Heimfallrecht für die Holzschlägermatte geltend
Zu geringe Öffnungszeiten seit Ende letzten Jahres dokumentiert

In der letzten Zeit gab es aus der Bevölkerung immer wieder
Hinweise, dass das auf einem Erbpachtgrundstück der Stadt
Freiburg gelegene Gasthaus Holzschlägermatte nur sehr selten
geöffnet habe. Das Gasthaus selbst gehört einem privaten
Eigentümer, der sich mit dem Abschluss des Erbbauvertrages
über das dazugehörige Grundstück verpflichtet hatte, mindestens
6 Monate im Jahr die Wirtschaft geöffnet zu halten. Im Juni 2008
hatte der Eigentümer der Stadt gegenüber bestätigt, die
Gaststätte unter der Woche von 15 bis 20 Uhr und an
Wochenenden von 12 bis 20 Uhr geöffnet zu haben. In einem
Gespräch im Oktober 2008 versicherte er, die Vereinbarungen
des Vertrages einzuhalten. Bei dem damaligen Gespräch vor Ort
in der Gaststätte waren deutlich sichtbar Warenauslagen
vorhanden, die auf einen kioskartigen Betrieb hindeuten.
Nachdem sich aber in der Folge die Beschwerden über die
geschlossene Gaststätte selbst bei schönstem Ausflugswetter
häuften, überprüfte das zuständige Amt für Liegenschaften und
Wohnungswesen (ALW) die Öffnungszeiten kontinuierlich ab
Dezember 2008 bis Ende Juni 2009 mit dem Ergebnis, dass
weder die Gaststätte noch ein Kiosk in diesem Zeitraum je
geöffnet war. Damit sieht die Stadt ein Verstoß gegen den Vertrag
gegeben, der einen sogenannten Heimfallanspruch nach dem
Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt Freiburg begründet. Dies
bedeutet, dass das auf dem Erbpachtgrundstück errichtete
Gebäude gegen eine noch festzulegende Entschädigung in das
Eigentum der Stadt Freiburg übergeht. Der Heimfallanspruch
wurde am 6. Juli durch die Stadt geltend gemacht. Sollte der
Eigentümer des Gebäudes dies akzeptieren, wird die Stadt mit
ihm über eine geeignete Entschädigungssumme verhandeln.
Andernfalls muss über den Heimfallanspruch gegebenenfalls
gerichtlich entschieden werden. Sobald über den Anspruch
Klarheit herrscht, kann das Gebäude neu zum Verkauf
ausgeschrieben werden und wieder ein Erbpachtvertrag für das
Grundstück abgeschlossen werden. Ziel der Stadt Freiburg ist es,
dass der neue Eigentümer mindestens an 6 Monaten im
Kalenderjahr der auf dem Freiburger Hausberg Erholung
suchenden Bevölkerung ein gastronomisches Angebot,
gegebenenfalls auch als Kioskbetrieb zuverlässig anbietet.
 
Eintrag vom: 22.07.2009  




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